Rund um die KFZ Rechts­­schutz­­­ver­sicher­ung

Die KFZ Rechts­­schutz­­versicherung stellt eine Aus­schnitts­­deckung der Rechts­­schutz­­versicherung dar.

Versicherungs­­schutz genießt jeweils der Eigen­­tümer und/oder Halter des versicherten bzw. der versicherten Kraft­­fahr­­zeuge.

In der KFZ Rechts­­schutz­­versicherung werden folgende Risiken abgedeckt:

Lenker-Rechts­­schutz

Sind Sie als Lenker eines fremden Autos an einem Unfall beteiligt, können Sie Ihre persönlichen Ersatz­­ansprüche geltend machen. Außerdem übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Straf­verteidigung.

Fahrzeug-Vertrags-Rechts­­schutz

Er bezieht sich auf alle Verträge, die das versicherte Fahr­zeug betreffen.

Fahrzeug-Rechts­­schutz

Die Versicherung deckt die Kosten für die Geltend­­machung von Schadens­­ersatz­­ansprüchen, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden. Sie übernimmt die Kosten eines Straf­­verfahrens gegen den Lenker sowie die Kosten für die Vertretung in einem Ver­waltungs­­straf­verfahren.


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