Rund um die KFZ Rechtsschutzversicherung
Die KFZ Rechtsschutzversicherung stellt eine Ausschnittsdeckung der Rechtsschutzversicherung dar.
Versicherungsschutz genießt jeweils der Eigentümer und/oder Halter des versicherten bzw. der versicherten Kraftfahrzeuge.
In der KFZ Rechtsschutzversicherung werden folgende Risiken abgedeckt:
Lenker-Rechtsschutz
Sind Sie als Lenker eines fremden Autos an einem Unfall beteiligt, können Sie Ihre persönlichen Ersatzansprüche geltend machen. Außerdem übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Strafverteidigung.
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Er bezieht sich auf alle Verträge, die das versicherte Fahrzeug betreffen.
Fahrzeug-Rechtsschutz
Die Versicherung deckt die Kosten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden. Sie übernimmt die Kosten eines Strafverfahrens gegen den Lenker sowie die Kosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren.
Persönliche Beratung
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